GEMEINDEWAPPEN

 

 

Das erste Marktwappen von König Ferdinand I. wurde im Jahre 1544 verliehen. Es handelt sich beim neuen Wappen um eine heraldisch überarbeitete Version. Die Wappenfigur des eine Keule schwingenden ,,Wilden Mannes" spiegelt den Ortsnamen Wildon wider. 

 

  

Das neue Gemeindewappen seit 30.10.2019

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17.10.2019 wurde auf mehrheitlichen Antrag des Gemeinderates der neuen Marktgemeinde Wildon (seit 01.01.2015 nach dem Stmk. Gemeinde-Strukturreformgesetz) das Recht zur Führung eines Gemeindewappens ab 30.10.2019 verliehen. Dieser Beschluss wurde im Landesgesetzblatt Nr. 81/2019 am 21.10.2019 verlautbart.

An dieser Stelle sei Gemeinderat und Referent für das Gemeindewappen, Mag. Hermann Ofner, sowie Hofrat Dr. Gernot Obersteiner vom Steiermärkischen Landesarchiv, gebürtiger Wildoner, und zuständiger Heraldiker für die Beratung herzlich gedankt.

Das Gemeindewappen von Wildon wurde von Sabine Stremitzer aus Fohnsdorf grafisch umgesetzt. 

Das Gemeindewappen ist gem. § 4 Stmk. Gemeindeordnung als kommunales Hoheitszeichen gesetzlich geschützt. Aus diesem Grunde wird das Wappen nicht auf der Homepage veröffentlicht. Gemäß § 101 c Stmk. Gemeindeordnung ist es als Verwaltungsübertretung strafbar, das Gemeindewappen ohne Bewilligung der Gemeinde zu führen oder zu gewerblichen Zwecken zu verwenden. Das Strafverfahren führt die Bezirksverwaltungsbehörde.

Der Gemeinderat kann über Antrag die Führung oder Verwendung des Gemeindewappens gegen Widerruf gestatten, wenn dies im Interesse der Gemeinde gelegen ist.