PERSONALAUSWEIS

Personalausweisbeantragung

Zuständig für Personalausweise sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Personalausweise können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Ausweis erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

Mitzubringen:

  • alter Personalausweis wenn vorhanden, sonst gültiger Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung das vorgelegte Dokument länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

Persönliches Erscheinen ist bei einer Beantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Grades vorzuweisen.

Kosten

  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder/Jugendliche zwischen 2 und 12 Jahre.: € 26,50 (5 Jahre gültig)
  • Kinder/Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahre.: € 26,50 (10 Jahre gültig)
  • Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr.: € 61,50 (10 Jahre gültig)

Wichtige Anmerkung: Es gilt immer das Datum des Einlangens bei der BH.

Nähere Infos: www.oesterreich.gv.at