FWP Änderung 0.30 Zonierung Brunnenweg - Römerweg, KG Wildon, Gst. 6/3, 9/27
Einladung zur Anhörung
gemäß § 39 (1) Stmk. ROG 2010 iVm § 92 GemO 1967
Die Marktgemeinde Wildon beabsichtigt, den Flächenwidmungsplan gemäß § 39 (1) StROG 2010 idF LGBl. 20/2026 wie folgt zu ändern:
Bebauungsplanzonierung: Für das Grundstück 9/27 und eine Teilfläche des Grundstücks 6/3 der KG Wildon wird die Verpflichtung zur Erstellung eines Bebauungsplanes festgelegt.
Die Plandarstellung (zeichnerische Darstellung) im Maßstab 1:2.500 mit Datum 04.08.2025, GZ: RO-610-59/0.30 FWP, verfasst von der Interplan ZT GmbH, vertreten durch Arch. DI Günter Reissner MSc, ist integrierender Bestandteil dieser Verordnung. Der Bestand und die Änderung gehen aus der zeichnerischen Darstellung hervor (siehe Beilage).
Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes liegt in der Zeit
von 24.08.2026 bis 07.09.2026
während der Parteienverkehrszeiten zur Einsichtnahme im Gemeindeamt auf.
Kundmachung - B-2026-1044-00573


